Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und LIRA Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt LIRA Photography (nachfolgend auch kurz: LIRA) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von LIRA hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
- Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für das Rechtsgeschäft ist
Innoset s.r.o.
Astrova Ulica 623 / 16
SK – 900 43 Kalinkovo
Email: linda.raffler@icloud.com
- Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für LIRA bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von LIRA durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber LIRA ohne vorhergehendes Angebot von LIRA stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.
Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. Durch die Annahme eines Angebots von LIRA akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl.der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen zur Fotoreportage wird eine erste Anzahlung berechnet.
LIRA bestätigt den Auftrag zur Fotoreportage und den Betrag per E-‐ Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von LIRA und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
An- und Abreise von LIRA erfolgen jeweils von Senica aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag, wenn nicht anders vereinbart, mit 0.30 Eur / km berechnet.
Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) und anwaltliche Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. LIRA behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann LIRA eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann LIRA auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von LIRA vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an LIRA zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von LIRA.
- Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von LIRA ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. LIRA ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind LIRA oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
LIRA wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. LIRA verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW Aufnahmen verbleiben bei LIRA eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an LIRA übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.
- Gewährleistung/Haftung
Gegen LIRA gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens LIRA verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von LIRA) LIRA zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von LIRA kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
LIRA ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. LIRA ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
LIRA haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
LIRA haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt LIRA keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann LIRA hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an LIRA zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
LIRA wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. Des Werkes schriftlich bei LIRA geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch LIRA beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von LIRA bestätigt worden sind. LIRA haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei LIRA. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei LIRA.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch LIRA an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von LIRA zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an LIRA über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von LIRA bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch LIRA.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
LIRA darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für LIRA die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.
- Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an LIRA bekanntgegeben werden, ist LIRA berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens LIRA zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
LIRA verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
- Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-‐Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Senica. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Senica.